In der vergangenen Woche hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Darin ist unter anderem neu geregelt, dass nun auch totgeborenen Kindern mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm eine Geburtsurkunde ausgestellt wird.
Dazu erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Schleswig-Holstein, Katja Rathje-Hoffmann, MdL:
„Ich freue mich sehr, dass mit der Abstimmung im Deutschen Bundestag auch eine Anerkennung für die Menschenwürde der Kinder vollzogen und zugleich der tief empfundene Respekt vor der Trauer der
Eltern ausgedrückt wurde.
Mit der Änderung des Personenstandsrechts korrigieren wir die bisherige Rechtslage dahingehend, dass die Eltern der totgeborenen Kinder nun die Möglichkeit erhalten, diese mit ihrem Namen in den
Personenstandsregistern beurkunden zu lassen und damit auch eine Bestattung vornehmen zu können. Damit wird den Eltern ein Abschied in Würde von ihren Kindern ermöglicht.
Wir tragen nunmehr dem Wunsch vieler Eltern von „Sternenkindern“ Rechnung, die sich in einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt haben. Die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben
sich, getragen von der Achtung vor dem menschlichen Leben und dem berechtigten Anliegen der Eltern, für die Überweisung dieser Petition an die Bundesregierung stark gemacht. Die
Familienministerin hat daraufhin einen entsprechenden Gesetzentwurf formuliert."
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